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Wohngeld beantragen

Kurzbeschreibung

Online-Antrag für Mietzuschuss bzw. Lastenzuschuss und unverbindliche Wohngeldberechnung

Beschreibung

Allgemeines

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum. Wohngeld gibt es in zwei Formen:

  1. Mietzuschuss
    • für Mieter bzw. Mieterinnen einer Wohnung
    • für Mieter bzw. Bewohnerinnen eines Zimmers
    • für Bewohner bzw. Bewohnerinnen eines Heims
  2. Lastenzuschuss
    • für Eigentümer bzw. Eigentümerinnen eines Eigenheims
    • für Eigentümer bzw. Eigentümerinnen einer Eigentumswohnung.

Unerheblich für die Gewährung des Zuschusses ist, ob der Wohnraum in einem Altbau oder Neubau liegt und ob er öffentlich gefördert, steuerbegünstigt oder frei finanziert worden ist.

Anspruchsvoraussetzungen
  • Wer zum Kreis der berechtigten Personen gehört, hat einen Rechtsanspruch auf Wohngeld.
  • Grundlegende Informationen hierzu finden Sie unter „Weitere Informationen“.
Antrag stellen

Sie können Ihren Antrag über folgende Wege stellen

  1. Online über die Onlinedienstleistungen "Mietzuschuss beantragen" und "Lastenzuschuss beantragen"
  2. Schriftlich mithilfe der Formulare unter "Downloads"
  3. Persönlich während unsere Allgemeinen Öffnungszeiten

 

  • Wohngeldgesetz
  • Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wohngeldgesetzes

Welche Nachweise und Unterlagen für die Prüfung und die Berechnung Ihres Leistungsanspruchs benötigt werden, teilt Ihnen Ihre zuständige Sachbearbeiterin oder Ihr zuständiger Sachbearbeiter im Rahmen des Antragsgesprächs mit.
Nehmen Sie hiezu gerne Kontakt über das "Kontaktformular" auf. Wir setzen uns anschließend mit Ihnen in Verbindung.

Alle Personen, die eine der nachstehend genannten Leistungen einschließlich Wohnkosten beziehen, sind vom Wohngeldbezug ausgeschlossen:

  • Arbeitslosengeld II 
  • Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII)
  • Leistungen nach dem vierten Kapitel SGB XII Grundsicherung im Alter und bei voller Erwebsminderung
  • Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz oder einem Gesetz, das dieses für anwendbar erklärt
  • Leistungen in besonderen Fällen und Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Leistungen nach dem SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe)
  • Die Entgegennahme und Bearbeitung der Wohngeld-Anträge ist kostenfrei.