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Briefwahlunterlagen / Wahlschein beantragen

Beschreibung

Am 14. September 2025 finden die Kommunalwahlen statt. Die Bürginnen und Bürger wählen dabei für die kommenden fünf Jahre die Vertretungen für den Kreistag des Kreises Herford, den Rat der Stadt Spenge, sowie die Landrätin / den Landrat des Kreises Herford und die Bürgermeisterin / den Bürgermeister der Stadt Spenge.

Etwaige Stichwahlen werden am 28. September 2025 durchgeführt.

Die Wahlbenachrichtigungen werden ab dem 18. August 2025 von einem externen Dienstleister versandt, die Sie bis zum 24. August 2025 erhalten. Darauf finden Sie ihr Wahllokal, in dem Sie Ihre Stimme persönlich abgeben können.

Ihr Wahllokal finden Sie darüber hinaus auch auf der Homepage: über den  Wahllokalfinder und im  Geoviewer des Kreises Herford.

Daneben haben Sie die Möglichkeit ab Montag, dem 11. August 2025 Briefwahlunterlagen zu beantragen:

  • Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich dafür der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins.
  • Alternativ kann die Beantragung auch digital erfolgen – entweder über den auf der Wahlbenachrichtigung vorderseitig abgedruckten QR-Code,
  • über das  Serviceportal der städtischen Website oder
  • per E-Mail. Bei einer Beantragung per E-Mail benötigen wir Ihren Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und die Wohnanschrift (Straße und Hausnummer, Postleitzahl und Ort).
  • Eine telefonische Beantragung von Briefwahlunterlagen ist nicht zulässig.
  • Sie haben auch die Möglichkeit Ihre Briefwahlunterlagen direkt im Rathaus zu beantragen und sofort vor Ort zu wählen. Die Beantragung für eine andere Person ist nur mit schriftlicher Vollmacht möglich. Sie kann daher nicht elektronisch erfolgen.

Online-Briefwahlanträge können nur bis Mittwoch, 10. September 2025 beantragt werden, da sonst die rechzeitige Zustellung per Post nicht mehr garantiert werden kann.

Wahlscheinanträge im Rathaus werden bis Freitag, 12. September 2025, 15:00 Uhr entgegengenommen, bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung bis zum jeweiligen Wahltag, 15:00 Uhr.

Das Wahlbüro im Rathaus (OG 21) ist zu folgenden Zeiten erreichbar:

Mo - Fr 07:30 12:00 Uhr
Mi 13:30 16:30 Uhr
Do 13:30 18:00 Uhr

Freitag, den 12.09.2025
(letzter Öffnungstag vor der Wahl)

07:30 15:00 Uhr
Wahlgesetze
  • Europäisches Wahlgesetz (EuWG),
  • Bundeswahlgesetz und Bundeswahlordnung (BWG, BWO),
  • Landeswahlgesetz Nordrhein-Westfalen (LWG NRW),
  • Landeswahlordnung Nordrhein-Westfalen (LWO NRW),
  • Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW),
  • Kreisordnung Nordrhein-Westfalen (KrO NRW),
  • Kommunalwahlgesetz Nordrhein-Westfalen (KWahlG NRW),
  • Kommunalwahlordnung Nordrhein-Westfalen (KWahlO NRW)
  • Die Ausstellung und Zusendung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen sind für Sie kostenfrei.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen