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Büchereiausweis: Neubeantragung oder Verlängerung

mit Online-Service

Kurzbeschreibung

Wenn Sie die verschiedenen Angebote unsere Stadtbücherei (zum Beispiel für die Ausleihe von Büchern und Nutzung von Onlineangeboten) nutzen möchten benötigen Sie einen Büchereiausweis. 

Beschreibung

Anmeldung / Verlängerung

Auf folgenden Wegen können Sie Ihren Büchereiausweis beantragen oder verlängern:

  • online über die Onlinedienstleistung "Neubeantragung / Verlängerung eines Büchereiausweises"
  • persönlich in unserer Stadtbücherei, Poststraße 6a, 32139 Spenge

Für die Anmeldung benötigen Sie lediglich Ihren Personalausweis oder Ihren Reisepass mit einer Meldebestätigung und gegebenfalls einen Nachweis für eine Gebührenbefreiung.

Angebote der Stadtbücherei

Informationen zu den verschiedenen Angeboten der Stadtbücherei finden Sie auf der Homepage und auf den Social Media Kanälen.

Öffnungszeiten der Stadtbücherei
  • Montag: geschlossen
  • Dienstag: 9:00 - 13:00 Uhr | 15:00 - 18:00 Uhr
  • Mittwoch: 9.00 -12.00 Uhr
  • Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr | 15:00 - 18:00 Uhr
  • Freitag: 14:00 - 18:00 Uhr
  • Samstag: 09:00 - 13:00 Uhr
  • Benutzungsordnung der Stadtbücherei Spengre
  • Gebührenordnung der Stadtbücherei Spenge
Folgende Unterlagen werden benötigt:
  • einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass zusammen mit einer Meldebestätigung
  • gegebenenfalls einen Nachweis für eine Gebührenbefreiung. Wann eine Gebührenbefreiung infrage kommt, ist unter "Kosten" genauer aufgeführt

Wenn Sie die Onlinedienstleistung nutzen möchten, benötigen Sie ein Foto oder Scan des jeweiligen Dokumentes bei der Beantragung.

Folgende Gebühren fallen an
  • Die Jahres-Benutzungsgebühr beträgt 10,00 Euro
  • Die weiteren Gebühren entnehmen Sie bitte der Gebührenordnung der Stadtbücherei. Sie finden diese unter "Weiterführende Informationen".
Gebührenbefreiung

Wenn Sie zu einer der folgenden Personengruppen gehören, entfällt die Gebühr für Sie:

  • Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres
  • Schüler*innen, Student*innen und Auszubildende
  • Sozialhilfeempfänger*innen
  • Inhaber*innen eines Wittekindpasses
  • Schwerbehinderte (ab 50 %)
  • Absolventen eines freiwilligen sozialen, ökologischen oder kulturellen Jahres