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Gewerbesteuer

Kurzbeschreibung

Die Gewerbesteuer ist die wichtigste originäre Einnahmequelle der Gemeinden und ist von den ortsansässigen gewerblich tätigen Unternehmen zu entrichten. Nicht gewerbesteuerpflichtig sind land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie freiberuflich Tätige.

Beschreibung

Berechnung der Gewerbesteuer
  • Das Finanzamt ermittelt die Besteuerungsgrundlagen und setzt den Gewerbesteuermessbetrag fest. Hierauf wird der Hebesatz der Gemeinde angewandt und somit die Gewerbesteuer errechnet.
    Die Gemeinde ist bei der Festsetzung der Gewerbesteuer an die Feststellungen des Finanzamtes gebunden. Diesbezügliche Einsprüche können nur gegenüber dem Finanzamt geltend gemacht werden.

  • Der Gewerbesteuerhebesatz für die Stadt Spenge beträgt 420 von Hundert (v.H.)
Hinweis
  • Sie erleichtern sich und uns die Arbeit, wenn Sie der Stadt Spenge ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen (siehe Rubrik "verwandte Dienstleistungen").

  • Abgabenordnung
  • Gewerbesteuergesetz
  • Gewerbesteuerdurchführungsverordnung
  • Gewerbesteuer-Richtlinien als allgemeine Verwaltungsvorschiften 
  • Satzung über die Festsetzung der Hebeseätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Spenge