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Führerschein erstmalig erhalten, erweitern

Kurzbeschreibung

Sie möchten in Deutschland auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug fahren? Dann benötigen Sie eine Fahrerlaubnis.

Zuständig für das Erteilen der Fahrerlaubnis ist das Straßenverkehrsamt in Kirchlengern, allerdings werden Anträge auch im Spenger Bürgerbüro entgegengenommen und weitergeleitet.

Beschreibung

Eine Onlinebeantragung ist aus rechtlichem Gründen leider nicht möglich. Vereinbaren Sie gerne einen Termin im Bürgerbüro über "Online-Terminvergabe". Alternativ kommen Sie zu unseren Öffnungszeiten ins Rathaus (eventuelle Wartezeit einplanen).

Hinweise

Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt. Sie müssen diese mit einem Führerschein nachweisen. Für jede Klasse gibt es unterschiedliche Voraussetzungen.

Die folgende Aufstellung zeigt das vorgeschriebene Mindestalter der jeweiligen Fahrerlaubnisklassen:

  • 16 Jahre – Klasse AM, A1, L, T
  • 17 Jahre – Klasse B und BE für begleitetes Fahren
  • 18 Jahre – Klasse A2, B, BE, C1 und C1E
  • 20 Jahre – Klasse A bei Vorbesitz A2
  • 21 Jahre – Klasse C, CE, D1, D1E sowie Trikes der Klasse A
  • 24 Jahre – Klasse A (Direkteinstieg), D und DE

Besitzen Sie eine Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1 oder D1E, lassen Sie diese regelmäßig und rechtzeitig (mindestens 6 Wochen vor Ablauf) im Straßenverkehrsamt verlängern.

Beachten Sie den Bereich "Unterlagen", damit Sie alles für Ihren Besuch im Rathaus dabei haben!

  • § 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG)
  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Generell
  • Personalausweis oder Reisepass
  • ein Lichtbild (biometrisch); Mindestgröße 35 x 45 Millimeter, ohne Kopfbedeckung
Für Klasse AM, A1, A2, A, B, BE, L und T zusätzlich
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
  • Sehtestbescheinigung
Für Klasse C1, C1E, C und CE zusätzlich
  • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
  • Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen
  • Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung
Für Klasse D1, D1E, D und DE zusätzlich
  • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
  • Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen
  • Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung
  • Gutachten über besondere Anforderungen (Reaktionstest)
  • Führungszeugnis Belegart O (erweitert) (Mehr Informationen unter "Verwandte Dienstleistungen")
  • Für Fahrerlaubnis-Anträge im Spenger Bürgerbüro muss der Hauptwohnsitz in Spenge sein.
  • Die Gebühr beträgt 43,90 € (L, AM, T) bzw. 44,70 € (für die übrigen Klassen).
  • Für die D-Klassen fallen abweichende Gebühren von 44,70 Euro zuzüglich 13,00 Euro für das Führungszeugnis an.
  • Eine Übersicht sämtlicher Fahrerlaubnis-Gebühren finden Sie in der Rubrik Downloads.