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Führerschein verlängern

Kurzbeschreibung

Zuständig für das Verlängern der Fahrerlaubnis ist das Straßenverkehrsamt in Kirchlengern, allerdings werden Anträge auch im Spenger Bürgerbüro entgegengenommen und weitergeleitet.

Beschreibung

Allgemeines
  • Besitzen Sie eine Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1 oder D1E, lassen Sie diese regelmäßig und rechtzeitig (mindestens 6 Wochen vor Ablauf) verlängern.
Klasse: C/CE
  • Eine Verlängerung um jeweils weitere 5 Jahre ist auf Antragstellung möglich.
  • Zwischen Antragstellung und Aushändigung des verlängerten Führerscheines liegt eine Bearbeitungszeit von rund 6 bis 8 Wochen.
Klasse: D/DE
  • Wie bei der Klasse C/CE sind die D-Klassen auf 5 Jahre befristet und können dann auf Antrag um weitere 5 Jahre verlängert werden.
  • Bei Verlängerung der Fahrerlaubnis der Klasse D über das 50. Lebensjahr hinaus, wird zusätzlich ein leistungspsychologisches Gutachten (Reaktionstest) benötigt.
  • Die Verlängerung der Fahrerlaubnis zählt nicht ab dem Antragsdatum, sondern ab Ablaufdatum der Gültigkeit der Fahrerlaubnis. Sie kann höchstens ein halbes Jahr im Voraus beantragt werden.

  • Straßenverkehrsgesetz (StVG)
  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
  • Personalausweis oder Reisepass; bei deren Verlust eine aktuelle Meldebestätigung oder das Familien-Stammbuch
  • aktuelles Lichtbild ohne Kopfbedeckung (biometrisch 35 Millimeter x 45 Millimeter)
  • bisherige Fahrerlaubnis (Führerschein)
  • augenärztliches Zeugnis oder Gutachten (Anlage 6 FeV, nicht älter als 2 Jahre)
  • eine ärztliche Bescheinigung nach den Vorgaben der Fahrerlaubnis-Verordnung (Anlage 5 FeV)
  • Führungszeugnis (rechtzeitig mindestens 3 Wochen vor Antragstellung beim zuständigen Bürgerbüro beantragen) Belegart „0“ (nur bei Verlängerung der Fahrerlaubnis der Klasse D)
  • bei Verlängerung der Fahrerlaubnis der Klasse D über das 50. Lebensjahr hinaus zusätzlich ein leistungspsychologisches Gutachten (Reaktionstest)
Erteilung Klasse D1, D1E, D und DE vor Erreichen des Mindestaltes von 24 Jahren:

Zusätzlich:

  • Kopie des Ausbildungsvertrages
  • Medizinisch-Psychologisches Gutachten
  • Ihr Antrag kann nur persönlich vor Ort entgegengenommen werden. Bitte vereinbaren Sie für Ihren Rathausbesuch einen Termin.
  • Für Fahrerlaubnisanträge im Spenger Bürgerbüro muss der Hauptwohnsitz in Spenge sein.
  • Sie müssen Inhaber bzw. Inhaberin einer befristeten Fahrerlaubnis sein.  
  • Eine Übersicht sämtlicher Gebühren finden Sie unter "Weiterführende Link". Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen