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Führerschein verlängern
Kurzbeschreibung
Zuständig für das Verlängern der Fahrerlaubnis ist das Straßenverkehrsamt in Kirchlengern, allerdings werden Anträge auch im Spenger Bürgerbüro entgegengenommen und weitergeleitet.
Beschreibung
Allgemeines
- Besitzen Sie eine Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1 oder D1E, lassen Sie diese regelmäßig und rechtzeitig (mindestens 6 Wochen vor Ablauf) verlängern.
Klasse: C/CE
- Eine Verlängerung um jeweils weitere 5 Jahre ist auf Antragstellung möglich.
- Zwischen Antragstellung und Aushändigung des verlängerten Führerscheines liegt eine Bearbeitungszeit von rund 6 bis 8 Wochen.
Klasse: D/DE
- Wie bei der Klasse C/CE sind die D-Klassen auf 5 Jahre befristet und können dann auf Antrag um weitere 5 Jahre verlängert werden.
- Bei Verlängerung der Fahrerlaubnis der Klasse D über das 50. Lebensjahr hinaus, wird zusätzlich ein leistungspsychologisches Gutachten (Reaktionstest) benötigt.
- Die Verlängerung der Fahrerlaubnis zählt nicht ab dem Antragsdatum, sondern ab Ablaufdatum der Gültigkeit der Fahrerlaubnis. Sie kann höchstens ein halbes Jahr im Voraus beantragt werden.
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Personalausweis oder Reisepass; bei deren Verlust eine aktuelle Meldebestätigung oder das Familien-Stammbuch
- aktuelles Lichtbild ohne Kopfbedeckung (biometrisch 35 Millimeter x 45 Millimeter)
- bisherige Fahrerlaubnis (Führerschein)
- augenärztliches Zeugnis oder Gutachten (Anlage 6 FeV, nicht älter als 2 Jahre)
- eine ärztliche Bescheinigung nach den Vorgaben der Fahrerlaubnis-Verordnung (Anlage 5 FeV)
- Führungszeugnis (rechtzeitig mindestens 3 Wochen vor Antragstellung beim zuständigen Bürgerbüro beantragen) Belegart „0“ (nur bei Verlängerung der Fahrerlaubnis der Klasse D)
- bei Verlängerung der Fahrerlaubnis der Klasse D über das 50. Lebensjahr hinaus zusätzlich ein leistungspsychologisches Gutachten (Reaktionstest)
Erteilung Klasse D1, D1E, D und DE vor Erreichen des Mindestaltes von 24 Jahren:
Zusätzlich:
- Kopie des Ausbildungsvertrages
- Medizinisch-Psychologisches Gutachten
- Ihr Antrag kann nur persönlich vor Ort entgegengenommen werden. Bitte vereinbaren Sie für Ihren Rathausbesuch einen Termin.
- Für Fahrerlaubnisanträge im Spenger Bürgerbüro muss der Hauptwohnsitz in Spenge sein.
- Sie müssen Inhaber bzw. Inhaberin einer befristeten Fahrerlaubnis sein.
- Eine Übersicht sämtlicher Gebühren finden Sie unter "Weiterführende Link". Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Bürgerbüro
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- Lange Straße 52-56
- 32139 Spenge
- Postfach 1363
-
- Telefon:
05225 8768-222 - Fax:
05225 8768-55 - E-Mail:
meldeamt@spenge.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Heidrun Warncke
Bürgerbüro und Standesamt- Telefon:
- 05225 8768-232
-
Herr Kai Nico Grönemeier
Bürgerbüro- Telefon:
- 05225 8768-233
-
Frau Oxana Rempel
Bürgerbüro- Telefon:
- 05225 8768-235