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Führerschein: Neuerteilung nach Abgabe
Kurzbeschreibung
Ihnen wurde Ihre Fahrerlaubnis entzogen und gleichzeitig eine Sperrfrist festgesetzt? Oder Sie dürfen Ihre ausländische Fahrerlaubnis nicht mehr im Inland benutzen? Zuständig für das Erteilen der Fahrerlaubnis ist das Straßenverkehrsamt in Kirchlengern, allerdings werden Anträge auch im Spenger Bürgerbüro entgegengenommen und weitergeleitet.
Beschreibung
Das Straßenverkehrsamt darf Ihnen nicht ohne weiteres einen neuen Führerschein ausstellen, wenn die Sperrfrist abgelaufen ist. Vorher wird geprüft, ob Sie sich eignen, ein Fahrzeug zu führen.
Verfahrensablauf
Das Straßenverkehrsamt fordert eventuell eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) von Ihnen, bevor es Ihnen eine Fahrerlaubnis neu erteilt. Dies wird insbesondere dann der Fall sein, wenn Sie
- wiederholt mit Alkohol am Steuer angehalten wurden,
- mit hoher Promillezahl kontrolliert wurden (1,6 Promille oder mehr),
- mehrfach strafrechtlich verurteilt wurden (insbesondere mit Verkehrsdelikten),
- mit Drogen aufgefallen sind oder
- die Fahrerlaubnis wegen Erreichens von acht Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg verloren haben.
Bei bestimmten Erkrankungen verlangt das Straßenverkehrsamt von Ihnen ein ärztliches Gutachten.
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Generell
- Lichtbild
- Ihre Antworten auf die Gesundheitsfragen, die Ihnen bei Antragstellung genannt werden
- Führungszeugnis mit der Belegart „0“, das Sie bitte beim zuständigen Einwohnermeldeamt beantragen
Für die Klassen A, A1, B, BE, M und L, zusätzlich
- eine Sehtestbescheinigung, die nicht älter als zwei Jahre ist,
- einen Nachweis über einen durchgeführten Erste-Hilfe-Kurs (nicht erforderlich bei ehemaligem Besitz der Klassen 2 oder CE).
Für die Klassen C1, C, C1E, CE + D1, D1E, D und DE, zusätzlich
- eine Bescheinigung über eine augenärztliche Untersuchung,
- eine Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung.
Zusätzlich für die Klassen D1, D1E, D und DE ist eine leistungspsychologische Untersuchung oder ein Reaktionstest notwendig. Die Untersuchung und der Reaktionstest dürfen nur durch eine Begutachtungsstelle für Fahreignung (zum Beispiel TÜV) oder durch einen Arzt für Verkehrsmedizin durchgeführt werden.
- Ihr Antrag kann nur persönlich vor Ort entgegengenommen werden. Bitte vereinbaren Sie für Ihren Rathausbesuch einen Termin.
- Stellen Sie den Antrag frühzeitig, ca. 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist. Bitte informieren Sie sich an Hand des Urteils oder des Strafbefehls darüber, wann die Sperrfrist abläuft.
- Für Fahrerlaubnis-Anträge im Spenger Bürgerbüro muss der Hauptwohnsitz in Spenge sein.
- Die Gebühr beträgt 150 €.
- Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Bürgerbüro
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- Lange Straße 52-56
- 32139 Spenge
- Postfach 1363
-
- Telefon:
05225 8768-222 - Fax:
05225 8768-55 - E-Mail:
meldeamt@spenge.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Heidrun Warncke
Bürgerbüro und Standesamt- Telefon:
- 05225 8768-232
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Herr Kai Nico Grönemeier
Bürgerbüro- Telefon:
- 05225 8768-233
-
Frau Oxana Rempel
Bürgerbüro- Telefon:
- 05225 8768-235