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Anliegerbescheinigung

mit Online-Service

Kurzbeschreibung

Die Anliegerbescheinigung gibt Auskunft darüber, ob für ein bestimmtes Grundstück noch Erschließungsbeiträge oder Straßenbaubeiträge zu zahlen sind.

Beschreibung

Erschließungsbeiträge / Straßenbaubeiträge
  • Die Anbindung eines Grundstücks an das öffentliche Straßennetz sowie an die Ver- und Entsorgungsnetze Wasser, Abwasser, Strom, Gas und Telekommunikation bezeichnet man als Erschließung. 
  • Für den Neubau der Straße werden Erschließungsbeiträge erhoben.
  • Für die Erneuerung werden Straßenbaubeiträge erhoben.

Weitere Informationen zur Erschließung finden Sie unter "Verwandte Dienstleistungen - Erschließung-/Straßenbaubeiträge".

Anliegerbescheinigung 
  • Die Anliegerbescheinigung bestätigt, ob ein Grundstück an das öffentliche Straßennetz angeschlossen ist und ob in Zukunft noch Erschließungs- oder Straßenausbaubeiträge zu entrichten sind. 
  • Diese Information wird häufig von kreditgewährenden Banken verlangt, wenn es um die Finanzierung von Grundstückskäufen oder um Bauvorhaben geht.
  • Nutzen Sie zum Beantragen der Anliegerbescheinigung gerne die Onlinedienstleistung "Anliegerbescheinigung beantragen".
  • Baugesetzbuch (BauGB)
  • Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG)
  • Erschließungsbeitragssatzung nach Baugesetzbuch (BauGB) der Stadt Spenge
  • Erschließungsbeitragssatzung nach Kommunalen Abgaben-Gesetz (KAG) der Stadt Spenge
  • Die Anliegerbescheinigung kann ohne Voraussetzungen beantragt werden.
Auf folgenden Wegen können Sie die Anliegerbescheinigung beantragen
  • Über die Onlinedienstleistung "Anliegerbescheinigung beantragen"
  • Schriftlich (per Post oder Mail)
  • Die Ausstellung einer Anliegerbescheinigung ist kostenlos

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen