BIS: Suche und Detail

Fundsachen melden

mit Online-Service

Kurzbeschreibung

Sie haben einen Gegenstand oder ein Tier gefunden?
Hier erfahren Sie, wie Sie weiter vorgehen müssen.

Beschreibung

Wenn Sie eine Fundsache gefunden haben, können Sie es über folgende Wege melden:
  • telefonisch,
  • per E-Mail,
  • persönlich oder
  • über die Onlinedienstleistung "Fundsache melden".
Hinweise
  • Die gefunde Sache können Sie im Bürgerbüro abgeben
  • Sollte der Fundgegenstand einem Verlierer bzw. einer Verliererin zugeordnet werden können, benachrichtigen wir diese Person umgehend.
  • In Spenge befindet sich das Fundbüro im Bürgerbüro.
  • Sie sind als Finderin bzw. Finder nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch verpflichtet, eine Fundsache mit einem geschätzten Wert von mehr als 10 Euro dem zuständigen Fundbüro zu melden!
  • §§ 965 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)
  • Wenn Sie Anspruch auf Eigentumserwerb geltend machen möchten, werden Sie nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten von uns benachrichtigt und können die Fundsache dann im Bürgerbüro abholen.
  • Sollten Sie die Fundsache nicht innerhalb der angegeben Frist abholen, geht das Eigentum an die Stadt Spenge über.
Wo werden die Fundsachen aufbewahrt?
  • Tiere wie Hunde, Katzen, Vögel und andere Kleintiere werden vom Tierschutzverein Vlotho u.U. e.V. (Tierheim Eichenhof) aufgenommen und von dort weiter vermittelt. Sie erreichen das Tierheim unter 05733 / 5665. Hierhin wenden Sie sich bitte auch, wenn Sie ein Tier im Stadtgebiet Spenge gefunden haben.
  • Sonstige Fundgegenstände wie Schlüssel, Portemonnaies, Regenschirme, Taschen, Handys, Uhren, Schmuck, Brillen werden im Fundbüro/Bürgerbüro sicher verwahrt.
Was sind Ihre Ansprüche als Finder?
  • Eigentumserwerb nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten nach Anzeigenaufgabe, wenn der oder die Verlierende nicht bekannt wurde.
    (Sie werden nach 6 Monaten Aufbewahrungsfrist von uns benachichtigt und können die Fundsache dann im Bürgerbüro abholen)
  • Finderlohn in Höhe von fünf Prozent bis zu einem Wert von 500 Euro und zuzüglich drei Prozent bei einem Wert von über 500 Euro.
  • Ersatz Ihrer etwaigen Aufwendungen, z.B. wenn Transportkosten nachgewiesen werden können.