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Hundesteuer-Anmeldung / Abmeldung

mit Online-Service

Kurzbeschreibung

Hundesteuer an- und abmelden

Beschreibung

Allgemeines
  • Jeder Hundehalter ist verpflichtet, einen Hund innerhalb von 2 Wochen nach der Aufnahme bei der Stadt Spenge anzumelden. Bei Zuzug des Hundehalters hat die Anmeldung binnen 2 Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats zu erfolgen. Für bestimmte Fälle ergeben sich aus § 9 der Hundesteuersatzung der Stadt Spenge andere Anmeldefristen.
  • Die Abmeldung eines Hundes hat ebenfalls innerhalb von 2 Wochen zu erfolgen.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Steuerermäßigungen bzw. Steuerbefreiungen gewährt werden. Mehr Informationen finden Sie unter "Verwandte Dienstleistungen - Steuerbefreiung / Steuerermäßigung"

Große Hunde
  • Bitte beachten Sie, dass große Hunde zusätzlich nach dem Landeshundegesetz beim Ordnungsamt zu melden sind. Dazu gehören Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm und/oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen; siehe auch Rubrik "Verwandte Dienstleistungen".
  • Bei der Anmeldung eines großen Hundes wird zusätzlich eine Gebühr von 25,00 Euro fällig.

Sie erleichtern sich und uns die Arbeit, wenn sie der Stadt Spenge ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. (siehe Rubrik "Verwandte Dienstleistungen")

  • Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
  • Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW)
  • Hundesteuersatzung der Stadt Spenge 
Die Hundesteuer beträgt, wenn
  • ein Hund gehalten wird = 48,00 Euro
  • zwei Hunde gehalten werden = 66,00 Euro je Hund
  • drei oder mehr Hunde gehalten werden = 78,00 Euro je Hund
  • ein Kampfhund gehalten wird = 348,00 Euro
  • zwei oder mehr gefährliche Hunde gehalten werden = 480,00 Euro je Hund