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Hundesteuer-Anmeldung / Abmeldung
Kurzbeschreibung
Hundesteuer an- und abmelden
Beschreibung
Allgemeines
- Jeder Hundehalter ist verpflichtet, einen Hund innerhalb von 2 Wochen nach der Aufnahme bei der Stadt Spenge anzumelden. Bei Zuzug des Hundehalters hat die Anmeldung binnen 2 Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats zu erfolgen. Für bestimmte Fälle ergeben sich aus § 9 der Hundesteuersatzung der Stadt Spenge andere Anmeldefristen.
- Die Abmeldung eines Hundes hat ebenfalls innerhalb von 2 Wochen zu erfolgen.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Steuerermäßigungen bzw. Steuerbefreiungen gewährt werden. Mehr Informationen finden Sie unter "Verwandte Dienstleistungen - Steuerbefreiung / Steuerermäßigung"
Große Hunde
- Bitte beachten Sie, dass große Hunde zusätzlich nach dem Landeshundegesetz beim Ordnungsamt zu melden sind. Dazu gehören Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm und/oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen; siehe auch Rubrik "Verwandte Dienstleistungen".
- Bei der Anmeldung eines großen Hundes wird zusätzlich eine Gebühr von 25,00 Euro fällig.
Sie erleichtern sich und uns die Arbeit, wenn sie der Stadt Spenge ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. (siehe Rubrik "Verwandte Dienstleistungen")
- Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
- Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW)
- Hundesteuersatzung der Stadt Spenge
Die Hundesteuer beträgt, wenn
- ein Hund gehalten wird = 48,00 Euro
- zwei Hunde gehalten werden = 66,00 Euro je Hund
- drei oder mehr Hunde gehalten werden = 78,00 Euro je Hund
- ein Kampfhund gehalten wird = 348,00 Euro
- zwei oder mehr gefährliche Hunde gehalten werden = 480,00 Euro je Hund
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Finanzwesen
-
- Lange Straße 52-56
- 32139 Spenge
- Postfach 1363
-
- E-Mail:
fachbereich3a1@spenge.de
- E-Mail:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Frau Christina Kerksiek
Grundbesitzabgaben, Grundsteuer, Hundesteuer, Vergnügungssteuer- Telefon:
- 05225 8768-311
Weiterführende Informationen
- Informationsblatt nach Arikel 13 und 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) - Hundesteuer
- Informationsblatt nach Artikel 13 und 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) - Grundbesitzabgabenbescheid
- Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW)
- Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
- Hundesteuersatzung der Stadt Spenge