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Wohnsitz Ummeldung

Kurzbeschreibung

Neuer Wohnsitz? 

Bei einem Umzug innerhalb von Spenge müssen Sie sich ummelden!

Beschreibung

Für die Ummeldung innerhalb Ihrer Kommune müssen Sie noch persönlich ins Bürgerbüro kommen. Vor Ort wird unter anderem die Adresse auf Ihrem Personalausweis geändert. Vereinbaren Sie gerne einen Termin im Bürgerbüro über "Online-Terminvergabe". Alternativ kommen Sie zu unseren Öffnungszeiten ins Rathaus (eventuelle Wartezeit einplanen).

Hinweise
  • Sie müssen sich innerhalb von 14 Tagen nach Zuzug in Ihrer Kommune ummelden.
  • Beachten Sie die Rubrik "Unterlagen", damit Sie für Ihren Termin alles dabei haben.
Anmeldung, Abmeldung 
  • § 17 Bundesmeldegesetz (BMG)
Mitwirkung des Wohnungsgebers 
  • § 19 Bundesmeldegesetz (BMG)
Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht, Begriff der Wohnung, mehrere Wohnungen, Bestimmung der Hauptwohung und Mitwirkungspflichten 
  • §§ 20 ff Bundesmeldegesetz (BMG)
Datenspeicherung Meldedaten
  • § 3 Bundesmeldegesetz (BMG)
Bringen sie folgende Unterlagen zu ihrem Termin mit
  • Ausweispapiere aller Personen die in die neue Wohnung/Haus ziehen (Personalausweis und falls vorhanden Reisepass),
  • eine Wohnungsgeberbestätigung (bei Mietwohnungen bekommen Sie diese von Ihrem Vermieter, siehe Downloads),
  • das Familienstammbuch, bei minderjährigen Kindern eine Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch,
  • Vollmacht jeder volljährigen Person, die nicht bei der Ummeldung dabei ist und
  • bei minderjährigen Kindern ist die Unterschrift beider Elternteile erforderlich. Einen Vordruck für eine Einverständniserklärung finden Sie auf der rechten Seite.

 

  • Sie müssen sich innerhalb von 14 Tagen nach Umzug in Ihrer Kommune ummelden.
  • Fahrzeugummeldungen und Änderungen der KFZ-Scheine erfolgen beim Straßenverkehramt Kirchlengern, Elsestraße 225, 32278 Kirchlengern
  • Die Wohnsitz-Änderung innerhalb der gesetzlichen Fristen ist kostenfrei.
  • Erfolgt eine erforderliche Ummeldung nicht oder nicht rechtzeitig, gelten die Bußgeldvorschriften gemäß § 54 Bundesmeldegesetz (BMG).