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Wahlhelfer*in - Anmeldung

Kurzbeschreibung

Es finden Wahlen oder Abstimmungen statt und Sie möchten helfen?
Hier finden Sie alle benötigen Informationen und eine Möglichkeit zur Anmeldung zum / zur Wahlhelfer*in

Beschreibung

Anmeldung

Eine freiwillige Anmeldung für dieses Ehrenamt ist ganz einfach und kann auf folgenden Wegen erfolgen:

  • Online über das Formular "Anmeldung zum / zur Wahlhelfer*in
  • Schriftlich an Stadt Spenge - Lange Straße 52-56 - 32139 Spenge
  • Per Fax an +495225 8768 55
Allgemeines
  • Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
  • Zeitnah vor der Wahl informieren wir Sie durch ein Berufungsschreiben, falls Sie als Wahlhelferin oder Wahlhelfer in Frage kommen. Dieses Schreiben enthält auch Informationen zu Schulungen sowie Details zu Ihrem Einsatz am Wahltag.
  • Sie müssen für die entsprechende Wahl oder Abstimmung wahlberechtigt sein.
  • Für Ihre ehrenamtliche Tätigkeit zahlt die Stadt Spenge ein sogenanntes Erfrischungsgeld, dessen Höhe je nach Wahl variieren kann.

Wahlgesetze

  • Europäisches Wahlgesetz (EuWG),
  • Bundeswahlgesetz und Bundeswahlordnung (BWG, BWO),
  • Landeswahlgesetz Nordrhein-Westfalen (LWG NRW),
  • Landeswahlordnung Nordrhein-Westfalen (LWO NRW),
  • Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW),
  • Kreisordnung Nordrhein-Westfalen (KrO NRW),
  • Kommunalwahlgesetz Nordrhein-Westfalen (KWahlG NRW),
  • Kommunalwahlordnung Nordrhein-Westfalen (KWahlO NRW)
  • Sie müssen für die entsprechende Wahl oder Abstimmung wahlberechtigt sein.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen