BIS: Suche und Detail

Briefwahlunterlagen / Wahlschein beantragen

Kurzbeschreibung

Wenn Sie Ihre Stimme per Briefwahl abgeben möchten, benötigen Sie einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen. Im Regelfall können Sie beides ca. 6 Wochen vor dem jeweiligen Wahltermin online anfordern. Wir informieren vor der Wahl, sobald die Beantragung möglich ist.

Beschreibung

Die Beantragung kann auf folgenden Wegen erfolgen:
  • online über den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung
  • online über die Onlinedientsleistung "Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen"
  • schriftlich (Einen Vordruck finden Sie auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung) 
  • per Mail an wahlamt@spenge.de unter Angabe folgender Daten: Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, ggf. abweichende Adresse, an welche die Unterlagen gesandt werden sollen
Bundestagswahl am 23. Februar: Briefwahl nur bei Notwendigkeit

Der Anteil der Briefwahlanträge ist bei den letzten Wahlen gestiegen, jedoch erschwert der enge Zeitplan der Bundestagswahl 2025 die Organisation der Briefwahl. Stimmzettel dürfen erst ab dem 31. Januar 2025 gedruckt werden und die Vorablieferung erfolgt erst ab dem 7. Februar. Der Versand der Unterlagen startet am 10. Februar. Da für den Versand und die Rücksendung nur zwei Wochen bleiben, gibt es logistische Herausforderungen.

Das Wahlamt empfiehlt, die Briefwahl nur bei Notwendigkeit zu beantragen. Alternativ können Wählerinnen und Wähler ab dem 10. Februar ihre Briefwahlunterlagen direkt im Rathaus beantragen und ihre Stimme sofort abgeben.

Erweiterte Dienstzeiten für die Beantragung der Briefwahl:

10. bis 14. Februar 2025:
Mo-Fr: 7:30 – 12:00 Uhr
Mo, Di, Mi, Fr: 13:30 – 18:00 Uhr
Do: 13:30 – 16:30 Uhr

17. bis 21. Februar 2025:
Mo-Fr: 7:30 – 12:00 Uhr
Mo, Di, Mi: 13:30 – 16:30 Uhr
Do: 13:30 – 18:00 Uhr
Fr: 13:30 – 15:00 Uhr

Um die Wahlorganisation rund um die Briefwahl zu entlasten und einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, empfehlen wir allen Wahlberechtigten, ihre Stimme direkt im Wahllokal abzugeben. Jede vor Ort abgegebene Stimme trägt dazu bei, die Herausforderungen des engen Zeitrahmens zu bewältigen und den demokratischen Prozess zu sichern.

Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung!

Wahlgesetze
  • Europäisches Wahlgesetz (EuWG),
  • Bundeswahlgesetz und Bundeswahlordnung (BWG, BWO),
  • Landeswahlgesetz Nordrhein-Westfalen (LWG NRW),
  • Landeswahlordnung Nordrhein-Westfalen (LWO NRW),
  • Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW),
  • Kreisordnung Nordrhein-Westfalen (KrO NRW),
  • Kommunalwahlgesetz Nordrhein-Westfalen (KWahlG NRW),
  • Kommunalwahlordnung Nordrhein-Westfalen (KWahlO NRW)
Bundestagswahl

Wahlberechtigt ist, wer:

  • Deutscher im Sinnde des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz ist oder Flüchtling bzw. Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit
  • am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und
  • seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet (Bundesrepublik Deutschland) seinen Wohnsitz hat
  • Die Ausstellung und Zusendung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen sind für Sie kostenfrei.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen