BIS: Suche und Detail

Briefwahlunterlagen / Wahlschein beantragen

mit Online-Service

Kurzbeschreibung

Wenn Wahlen stattfinden, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme bequem per Briefwahl abzugeben.

Beschreibung

Beantragung der Briefwahlunterlagen

Briefwahlunterlagen können auf verschiedenen Wegen beantragt werden:

  • Schriftlich: Unter Angabe von Familienname, Vorname, Geburtsdatum und vollständiger Wohnanschrift (z. B. mit dem Vordruck auf der Wahlbenachrichtigung)
  • Digital: Über das Serviceportal, per E-Mail oder über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung (mit den erforderlichen persönlichen Angaben)
  • Persönlich im Rathaus: Die Unterlagen können vor Ort beantragt und direkt ausgefüllt werden
Wichtige Hinweise
  • Eine telefonische Beantragung ist nicht zulässig.
  • Für die Beantragung durch eine andere Person ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich.
  • Fristen zur Beantragung und Rückgabe der Briefwahlunterlagen werden rechtzeitig vor jeder Wahl bekannt gegeben.
Abgabe der Wahlbriefe

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen bis zum Wahltag fristgerecht bei der zuständigen Stelle eingehen. Genauere Informationen hierzu erhalten Sie jeweils vor der Wahl.

Wahlgesetze
  • Europäisches Wahlgesetz (EuWG),
  • Bundeswahlgesetz und Bundeswahlordnung (BWG, BWO),
  • Landeswahlgesetz Nordrhein-Westfalen (LWG NRW),
  • Landeswahlordnung Nordrhein-Westfalen (LWO NRW),
  • Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW),
  • Kreisordnung Nordrhein-Westfalen (KrO NRW),
  • Kommunalwahlgesetz Nordrhein-Westfalen (KWahlG NRW),
  • Kommunalwahlordnung Nordrhein-Westfalen (KWahlO NRW)
Wahllokal online finden
  • Die Ausstellung und Zusendung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen sind für Sie kostenfrei.

Onlinedienstleistungen

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen