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Gewerbezentralregister
Kurzbeschreibung
Das Gewerbezentralregister enthällt unter anderem Verwaltungsentscheidungen
(z. B. Untersagungen, zurückgenommene Erlaubnisse) oder Bußgeldentscheidungen im Zusammenhang mit dem betreffenden Gewerbe. Das Register wird vom Bundesamt für Justiz gepflegt.
(z. B. Untersagungen, zurückgenommene Erlaubnisse) oder Bußgeldentscheidungen im Zusammenhang mit dem betreffenden Gewerbe. Das Register wird vom Bundesamt für Justiz gepflegt.
Beschreibung
Das Register ist nach natürlichen und juristischen Personen unterteilt.
- Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister kann bei der Meldebehörde beantragt werden.
- Soll die Auskunft für eine Person sein, muss diese den Antrag persönlich stellen.
- Wird die Auskunft für eine Firma benötigt, muss der Antragsteller für die Firma vertretungsberechtigt sein.
- Bei Beantragung der Gewerbezentralregisterauskunft zur Vorlage bei einer Behörde muss die genaue Postanschrift der Behörde und das Aktenzeichen/Verwendungszweck angegeben werden.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Gewerbezentralregister
Für die Beantragung über das Onlineportal benötigen Sie die Online-Ausweisfunktion.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Online-Auswiesfunktion
Antrag
- § 150 Gewerbeordnung
Gebühren
- Die Gebühr wird gem. Tarifstelle 1132 Justizverwaltungskostengesetz (JVKostG) für eine Auskunft nach § 150 Absatz 1 Satz 1 der Gewerbeordnung erhoben.
Online:
- Online-Ausweis Funktion
Persönlich:
- Ein gültiges Ausweisdokument
- Die Gebühr beträgt 13,00 Euro
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Bürgerbüro
-
- Lange Straße 52-56
- 32139 Spenge
- Postfach 1363
-
- Telefon:
05225 8768-222 - Fax:
05225 8768-55 - E-Mail:
meldeamt@spenge.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Frau Oxana Rempel
Bürgerbüro- Telefon:
- 05225 8768-235
-
Herr Kai Nico Grönemeier
Bürgerbüro- Telefon:
- 05225 8768-233
-
Frau Heidrun Warncke
Bürgerbüro und Standesamt- Telefon:
- 05225 8768-232