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Gewerbezentralregister

mit Online-Service

Kurzbeschreibung

Das Gewerbezentralregister enthällt unter anderem Verwaltungsentscheidungen
(z. B. Untersagungen, zurückgenommene Erlaubnisse) oder Bußgeldentscheidungen im Zusammenhang mit dem betreffenden Gewerbe. Das Register wird vom Bundesamt für Justiz gepflegt. 

Beschreibung

Das Register ist nach natürlichen und juristischen Personen unterteilt.

  • Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister kann bei der Meldebehörde beantragt werden.
  • Soll die Auskunft für eine Person sein, muss diese den Antrag persönlich stellen.
  • Wird die Auskunft für eine Firma benötigt, muss der Antragsteller für die Firma vertretungsberechtigt sein.
  • Bei Beantragung der Gewerbezentralregisterauskunft zur Vorlage bei einer Behörde muss die genaue Postanschrift der Behörde und das Aktenzeichen/Verwendungszweck angegeben werden.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Gewerbezentralregister

Für die Beantragung über das Onlineportal benötigen Sie die Online-Ausweisfunktion.

Hier finden Sie weitere Informationen zur Online-Auswiesfunktion

Antrag
  • § 150 Gewerbeordnung
Gebühren
  • Die Gebühr wird gem. Tarifstelle 1132 Justizverwaltungskostengesetz (JVKostG)  für eine Auskunft nach § 150 Absatz 1 Satz 1 der Gewerbeordnung erhoben.
Online:
  • Online-Ausweis Funktion
Persönlich:
  • Ein gültiges Ausweisdokument
  • Die Gebühr beträgt 13,00 Euro