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Führungszeugnis

mit Online-Service

Kurzbeschreibung

Ein Führungszeugnis gibt Auskunft über mögliche Vorstrafen und wird vom Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt.

Beschreibung

Das Führungszeugnis können Sie auf folgenden Wegen beantragen.

  • Persönlich in unserem Bürgerbüro. Vereinbaren Sie hierzu gerne einen Termin über unsere Online-Terminvergabe.
  • Online über das Onlineportal des Bundesamtes für Justiz. Den passenden Link finden Sie unter "Onlinedienstleistungen". 

Folgende Arten von Führungszeugnissen können beantragt werden.

  • Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses für private Zwecke
  • Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde (auch Führungszeugnis Belegart O genannt).
  • Antrag auf Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses (für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer Behörde)

Für die Beantragung über das Onlineportal benötigen Sie die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises.
Wie diese funktioniert, erfahren sie unter Informationen zum Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion .

Antrag
  • Bundeszentalregistergesetz
Gebühren
  • Tarifstelle 1130 Justizverwaltungskostengesetz (JVKostG) i.V.m,. § 30, § 30a oder § 30b Bundeszentralregistergesetz (BZRG).
Führungszeugnis für private Zwecke
  • Personalausweis und / oder Reisepass
Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
  • Personalausweis und / oder Reisepass
  • Anschrift der Behörde
  • Aktenzeichen / Verwendungszweck
erweitertes Führungszeugnis für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer Behörde
  • oben genanntes und
  • schriftliche Aufforderung der anfordernden Stelle, in der bestätigt wird, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 BZRG für die Erteilung eines Führungszeugnisses vorliegen.

 

  • Die Zustellung erfogt in der Regel inerhalb von 10 - 14 Tagen.
  • Die Zustellung erfogt direkt durch das Bundesamt für Justiz in Bonn.
Online-Ausweis Funktion
  • Sollte bei Ihnen die Online-Ausweisfunktion nicht freigeschaltet sein, können Sie dieses Anliegen nach Terminvereinbarung im Bürgerbüro erledigen.
Hinweis zum Europäischen Führungszeugnis
  • Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, die in Deutschland leben, können ein sogenanntes "Europäisches Führungszeugnis" beantragen. Neben dem Inhalt des Bundeszentralregisters gibt es Auskunft über den Inhalt des Strafregisters des Herkunftsstaates. Eine Übersetzung sowie eine inhaltliche Überprüfung der Angaben erfolgt dabei nicht.
  • Die Ausstellung eines Europäischen Führungszeugnisses kann eine längere Bearbeitungszeit erfordern, da die Mitteilung aus dem Register des Herkunftsmitgliedstaates angefordert werden muss. Für die Übermittlung gewähren die zugrunde liegenden europäischen Vorschriften dem Herkunftsmitgliedstaat eine Frist von zwanzig Arbeitstagen.
  • die antragstellende Person muss das 14. Lebensjahr vollendet haben,
  • vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist die Antragstellung auch durch die gesetzlichen Vertreter möglich und
  • die antragstellende Person muss mit einer Wohnung bei der Meldebehörde gemeldet sein.
  • Die Gebührt beträgt 13,00 Euro

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen