BIS: Suche und Detail

Denkmalschutz und -pflege

Kurzbeschreibung

Als untere Denkmalschutzbehörde ist jede Kommune für Schutz, Pflege und Zustandsüberwachung von Denkmälern nach dem Denkmalschutzgesetz NRW zuständig. 

Beschreibung

Denkmalwürdigkeit
  • Über die Eigenschaft der Denkmalwürdigkeit entscheidet die untere Denkmalbehörde nach Anhörung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe.
Denkmalliste
  • Denkmäler werden in Denkmallisten (auch Denkmalverzeichnis oder Denkmalkataster) eingetragen. Diese Denkmallisten werden von den Gemeinden als untere Denkmalbehörden geführt.
  • Die Eintragung erfolgt nach Anhörung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe von Amts wegen oder auf Antrag des Eigentümers, der Eigentümerin oder des Landschaftsverbandes.

Denkmäler sind zu schützen, zu pflegen, sinnvoll zu nutzen und wissenschaftlich zu erforschen. Darüber hinaus sollen sie der Öffentlichkeit im Rahmen der Zumutbarkeit zugänglich gemacht werden.

  • Denkmalschutzgesetz des Landes NRW

Die unteren Denkmalbehörde betreibt die Unterschutzstellung denkmalwerter Objekte und hat sich zum Ziel gesetzt, die Eigentümerinnen und Eigentümer von Denkmälern umfassend zu beraten und zu unterstützen. Im Einzelnen ist die untere Denkmalbehörde Ansprechpartner bei:

  • formloser Beantragung von Unterschutzstellungen,
  • Beratung zur Sanierung und Restaurierung von Denkmälern,
  • schriftlichen Anträgen zur Ausstellung von Erlaubnissen,
  • schriftlichen Anträgen auf Gewährung von Zuschüssen und
  • schriftlichen Anträgen auf Ausstellung von Bescheinigungen für steuerliche Zwecke.
  • Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe fördert im Rahmen seiner Möglichkeiten kleine kommunale und kirchliche Denkmalpflegemaßnahmen. In Einzelfällen werden aber auch kleinere private Maßnahmen gefördert.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen