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Gewerbe-Abmeldung

mit Online-Service

Kurzbeschreibung

Sie möchten ein Gewerbe abmelden?

Das können Sie einfach online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW (WSP.NRW) erledigen; siehe Rubrik "Onlinedienstleistungen", dann im WSP.NRW: Online-Antrag "Gewerbeabmeldung"

Beschreibung

Hinweise
  • Bei Personengesellschaften beachten Sie bitte, dass die Abmeldung durch sämtliche Gesellschafter und Gesellschafterinnen erforderlich ist. 
  • Eine Gewerbeabmeldung hat unverzüglich bei vollständiger Aufgabe des Betriebes oder bei Verlegung des Betriebes in einen anderen Ort unter Angabe der neuen Adresse zu erfolgen.

Nutzen Sie hierfür bitte den weiterführenden Link zum Wirtschafts-Service-Portal.NRW. 

  • Gewerbeordnung (GewO)

Die Gewerbeabmeldung kann wie folgt vorgenommen werden:

  • online durch Nutzung des Antragsservices im Wirtschafts-Service-Portal NRW (WSP.NRW)
  • persönlich unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes

Weitere Unterlagen sind zum abmelden eines Gewerbes in der Regel nicht erforderlich.

  • Die Gewerbeabmeldung ist kostenfrei.
  • Zweitschrift der Gewerbeanmeldung / Gewerbeummeldung / Gewerbeabmeldung = 15,00 Euro

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen