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Meldebescheinigung

mit Online-Service

Kurzbeschreibung

Meldebescheinigungen sind Auszüge aus dem Melderegister, aus denen Ihre persönlichen Daten in unterschiedlichem Umfang und Ihre Anschrift hervorgehen.
Sie werden zur Vorlage bei Behörden oder für private Zwecke benötigt.

Beschreibung

Es wird zwischen einfacher und erweiterter Meldebescheinigung unterschieden.
Welche Art von Bescheinigung Sie benötigen, ergibt sich aus dem Grund, aus dem Sie die Bescheinigung beantragen möchten.

Einfache Meldebescheinigung:
  • In der einfachen Meldebescheinigung wird bescheinigt, an welcher Anschrift Sie gemeldet sind.
Erweiterte Meldebescheinigung:
  • Die erweiterte Meldebescheinigung kann neben den Daten der einfachen Meldebescheinigung zusätzliche Daten (z.B. Einzugsdatum, Familienstand,...) enthalten. Welche Daten in die Meldebescheinigung aufgenommen werden sollen, können Sie entscheiden. Sollten Sie sich unsicher sein, welche Daten Sie benötigen, nutzen Sie gerne das Kontaktformular.
Meldebescheinigung
  • § 18 Bundesmeldegesetz (BMG)
Gebühren
  • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO NRW)
  • Bei persönlicher Abholung sind Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.
  • Bei einem persönlichen Gespräch vor Ort können Sie die Meldebescheinigung in der Regel sofort mitnehmen.
  • Bei einer Online-Beantragung bekommen Sie die Bescheinigung nach ca. 1-2 Wochen per Post zugeschickt.
  • Die Beantragung für eine andere Person ist nur mit schriftlicher Vollmacht möglich. Sie kann daher nicht online erfolgen.

  • Wenn Sie bei der Beantragung den Grund für die Beantragung angeben, können die Mitarbeiter des Bürgerbüros Sie besser beraten.
    Sie können Ihnen je nach Grund der Beantragung mitteilen, welche Daten die erweiterte Meldebescheinigung in der Regel enthalten sollte.
  • Der Antragsteller bzw. die Antragstellerin ist oder war in Spenge gemeldet.

In der Regel kostet die Austellung einer Meldebescheinigung 9,00 Euro
In folgenden Fällen ist die Ausstellung gebührenfrei:

  • für Rentenzwecke; Vorlage bei der Deutschen Rentenversicherung
  • zur Vorlage bei der Agentur für Arbeit
  • zur Vorlage beim Jobcenter
  • zur Vorlage beim Sozialamt