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Bebauungspläne Auskunft

mit Online-Service

Kurzbeschreibung

Die Bebauungspläne stellen die geplante städtebauliche Entwicklung für Bereiche des Stadtgebietes Spenge dar und bauen auf dem Flächennutzungsplan auf. Auf den verlinkten Seiten können Sie die rechtskräftigen Bebauungspläne sowie die Bauleitpläne im Verfahren einsehen.

Beschreibung

Was ist Stadtplanung?
  • Stadtplanung bezeichnet die Aufgabe, den jeweils aktuellen ebenso wie zukünftigen Anforderungen der Bürgerinnen und Bürger an eine Stadt in baulicher, gestalterischer und entwicklungsbezogener Hinsicht gerecht zu werden. Der Aufgabenbereich der Stadtplanung ist sehr vielfältig und erstreckt sich über die Bereiche Wohnungsbau, Gewerbe- und Industrieflächen, Anlagen für Handel und Dienstleistungen, Gemeinbedarfsanlagen, Freizeitanlagen, Verkehrsanlagen, Anlagen für die Ver- und Entsorgung sowie den Natur- und Landschaftsschutz und das Grünanlagennetz.
Was ist Bauleitplanung?
  • Sie dient der Steuerung der baulichen und sonstigen Nutzung des Bodens (der Grundstücke) innerhalb einer Gemeinde und setzt sich zusammen aus dem Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und Bebauungsplänen (verbindlicher Bauleitplan).
Was ist ein Flächennutzungsplan?
  • Der Flächennutzungsplan (FNP) umfasst das gesamte Gemeindegebiet und stellt die langfristig geplante Art der Bodennutzung (Wohnen, Gewerbe, Verkehr, Flächen für die Landwirtschaft und den Naturschutz, etc.) der Gemeindeflächen dar.
Was ist ein Bebauungsplan?
  • Ein Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen über Art und Maß der baulichen Nutzung eines Teilgebiets in der Gemeinde (seines Geltungsbereiches) und stellt die Konkretisierung der Vorgaben aus dem Flächennutzungsplan dar.

Ausführlichere Antworten zu diesen Ausführungen und weiteren Fragen finden Sie unter den Onlinedientleistungen "Planlexikon".

  • §§ 8 ff. Baugesetzbuch (BauGB)
  • Planzeichenverordnung 1990 (PlanZV)

Für weitere Rechtsgrundlagen siehe https://www.o-sp.de/spenge/lexikon , Rubrik "Rechtliche Grundlagen"

  • Sie haben die Möglichkeit sich an den Planungsverfahren und Planfeststellungen zu beteiligen.
    Stellungnahmen zu diesen Themen können formlos gestellt werden. Wichtig sind Name, Anschrift und Unterschrift

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen