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Ehefähigkeitszeugnis

Kurzbeschreibung

Möchte eine Person mit deutscher Staatsangehörigkeit im Ausland heiraten, wird häufig ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis benötigt.

Beschreibung

Allgemeines
  • Ein Ehefähigkeitszeugnis bescheinigt die Ehefähigkeit beider Personen nach deutschem Recht. Das heißt, dass der Eheschließung nach dem deutschen Recht nichts entgegensteht
  • Da hier nicht für jedes Land aufgeführt werden kann, ob ein solches Ehefähigkeitszeugnis erforderlich ist, sollten Sie sich im Zweifelsfall beim Standesamt des Heiratslandes erkundigen. In einigen Staaten reicht ersatzweise die Vorlage einer aktuellen Aufenthaltsbescheinigung mit Angabe des Familienstandes vom Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes. (schauen sie hierzu unter "Verwandte Dienstleistungen - Meldebescheinigung"

Ein persönliches Gespräch vor Ort mit individueller Beratung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Standesamtes wird empfohlen. Diesen können Sie per E-Mail oder telefonisch ausmachen.

  • § 39 Personenstandsgesetz
Folgende Unterlagen werden benötigt
  • ein Nachweis des Personenstandes
  • ein Nachweis des aktuellen Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthaltsortes
  • ein Nachweis der Staatsangehörigkeit
  • sofern sie schon verheiratet waren oder eine Lebenspartnerschaft begründet hatten, Nachweis der Gründung und Aufhebung dieser Ehe / Lebenspartnerschaft

Es können darüber hinaus noch weitere Unterlagen benötigt werden. Bitte informieren Sie sich dazu bei Ihrem zuständigen Standesamt.

Folgende Gebühren werden fällig
  • Die Gebühren werden aktuell überarbeitet. Bitte entnehmen Sie die Gebühren solange der Verwaltungsgebührensatzung oder halten Sie Rücksprache mit den Kontaktpersonen. 

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Zuständige Kontaktpersonen