BIS: Suche und Detail

Führerschein ab 17 Jahren: begleitet fahren

Kurzbeschreibung

Sie werden bald 17 Jahre und möchten begleitet Auto fahren? Dann haben Sie die Möglichkeit, im Rahmen des Modellprojektes am begleiteten Fahren ab 17 Jahren teilzunehmen.

Beschreibung

Allgemeines
  • Durch die Teilnahme am „begleiteten Fahren ab 17“ kann das Mindestalter für den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klassen B und BE (PKW) auf 17 Jahre abgesenkt werden. Auflage hierfür ist allerdings, dass das Fahrzeug bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung einer namentlich benannten „verkehrszulässigen“ Person geführt werden darf.
  • Vereinbaren Sie gerne einen Termin über unsere "Online-Terminvergabe" oder wenden Sie sich direkt an das Straßenverkehrsamt.
Voraussetzungen für den Bewerber
  • Sie müssen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen und
  • Ihre Erziehungsberechtigten müssen Ihnen das begleitete Fahren erlauben.
Voraussetzungen für die Begleitperson
  • das 30. Lebensjahr vollendet haben,
  • mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein und
  • sie darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister eingetragen haben.

  • Straßenverkehrsgesetz (StVG)
  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
  • Personalausweis oder Reisepass, bei deren Verlust eine aktuelle Meldebestätigung oder das Familien-Stammbuch
  • aktuelles Passbild ohne Kopfbedeckung (biometrisch 35 Millimeter x 45 Millimeter)
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
  • Sehtestbescheinigung
  • Kopie des Personalausweises oder Reisepasses und des Führerscheins jeder Begleitperson
  • Ihr Antrag kann nur persönlich vor Ort entgegengenommen werden. Bitte vereinbaren Sie für Ihren Rathausbesuch einen Termin. Alternativ können Sie sich auch direkt an das Straßenverkehrsamt in Kirchlengern wenden. (Siehe "Weiterführende Links")
Kartenführerschein ab 18
  • Sie brauchen den Kartenführerschein zu Ihrem 18. Geburtstag nicht extra zu beantragen. Das Straßenverkehrsamt schickt Ihnen Ihren Führerschein passend zum 18. Geburtstag zu.
  • Die Prüfungsbescheinigung ist bis drei Monate nach dem 18. Geburtstag gültig. Sollte Ihr Führerschein nicht genau am 18. Geburtstag bei Ihnen sein, warten Sie vielleicht noch zwei Tage ab. Durch Wochenenden oder Feiertage kann sich der Versand verzögern.
  • Sollte Ihr Führerschein dann immer noch nicht bei Ihnen sein, nehmen Sie Kontakt mit dem Straßenverkehrsamt auf. Dann könnte es sein, dass wir von Ihnen noch Unterlagen (Passbild, Prüfbescheinigung vom TÜV) benötigen. Ab dem 18. Geburtstag können Sie dann auch ohne Begleitung einen PKW führen.
  • Für Fahrerlaubnis-Anträge im Spenger Bürgerbüro muss der Hauptwohnsitz in Spenge sein.
  • Eine Übersicht sämtlicher Gebühren finden Sie unter "Weiterführende Links". Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.