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Asylbewerber - Leistungen nach dem AsylbLG
Kurzbeschreibung
Wenn Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben und auch keinem Mitgliedstaat der EU angehören und sich in Deutschland aufhalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten.
Beschreibung
Sie haben folgende Möglichkeiten, einen Antrag zu stellen:
- Online: Über die Sozialplattform. Weitere Informationen finden Sie unter "Onlinedienstleistung".
- Persönlich: Während der regulären Öffnungszeiten im Rathaus.
Allgemeines
- Wenn Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben und auch keinem Mitgliedstaat der EU angehören und sich in Deutschland aufhalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten.
- Sie können die Leistungen nach dem AsylbLG grundsätzlich beantragen, wenn Ihr verfügbares Einkommen und Vermögen aufgebraucht ist oder nicht ausreicht, um zu leben, und Sie keine Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch erhalten.
- Auf der Sozialplattform finden Sie weitere nützliche Informationen zum Thema "Hilfe zum Lebensunterhalt" sowie zu verwandten Anliegen. Einen entsprechenden Link finden Sie unter "Weiterführende Informationen".
- Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
- Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
Höhe der Leistungen nach AsylbLG
Seit 1. Januar 2024 gelten folgende Bedarfssätze:
- Bedarfsstufe 1 (Alleinstehende oder Alleinerziehende) 256 Euro (notwendiger Bedarf) + 204 Euro (persönlicher Bedarf) = 460 Euro gesamt
- Bedarfsstufe 2 (Paare in einer Wohnung/Unterbringung in Sammelunterkunft) 229 Euro + 184 Euro = 413 Euro
- Bedarfsstufe 3 (Erwachsene in einer stationären Einrichtung; Erwachsene unter 25 Jahren, die im Haushalt der Eltern leben) 204 Euro + 164 Euro = 368 Euro
- Bedarfsstufe 4 (Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren) 269 Euro + 139 Euro = 408 Euro
- Bedarfsstufe 5 (Kinder zwischen 6 und 13 Jahren) 204 Euro + 137 Euro = 341 Euro
- Bedarfsstufe 6 (Kinder bis 5 Jahre) 180 Euro + 132 Euro = 312
Gesundheitsleistungen
Falls Sie Gesundheitsleistungen beantragen, können zusätzlich noch folgende Nachweise angefordert werden:
- Nachweis über Kranken- und Pflegeversicherung
- Leistungsbezogene Nachweise
- Mutterpass
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Soziales, Familie, Senioren
-
- Lange Straße 52-56
- 32139 Spenge
- Postfach 1363
-
- E-Mail:
soziales@spenge.de
- E-Mail:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Herr Jamal Hamil
Flüchtlingsangelegenheiten, Asylbewerberleistungen (A-F)- Telefon:
- 05225 8768-135
-
Frau Alina Schreiber
Grundsicherung im Alter (A-G), Soziale Hilfen (A-G), Wohngeld (A-K)- Telefon:
- 05225 8768-132
-
Frau Melissa Abrams
Asylbewerberleistungen (G-J), Grundsicherung im Alter (H-R), Soziale Hilfen (H-R), Wohngeld (L-Z)- Telefon:
- 05225 8768-134
-
Frau Chantal Knoppik
Abteilungsleitung - Grundsicherung im Alter (S-Z), Soziale Hilfen (S-Z), Asylbewerberleistungen (K-Z)- Telefon:
- 05225 8768-133