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Unterhaltsvorschuss: Finanzielle Unterstützung für Kinder von Alleinerziehenden
Kurzbeschreibung
Leben Eltern getrennt voneinander, hat das Kind Anspruch auf Unterhaltszahlungen von dem Elternteil, bei dem es nicht lebt. Wenn dieser Elternteil keinen oder unregelmäßigen Unterhalt zahlt, kann das Kind – bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen – Unterhaltsvorschussleistungen erhalten.
Beschreibung
Für die Bearbeitung Ihres Antrags auf Unterhaltsvorschuss ist der Kreis Herford zuständig. Alle Informationen sowie die Möglichkeit zur Antragstellung finden Sie im Serviceportal des Kreises Herford.
Zuständige Einrichtungen
- Kreis Herford (extern)
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- Amtshausstraße 3
- 32051 Herford
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- Telefon:
05221 13-0 - Fax:
05221 13-1902 - E-Mail:
info@kreis-herford.de
- Telefon:
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