Suche
Melderegisterauskunft
Kurzbeschreibung
Eine Melderegisterauskunft kann die Meldebehörde erteilen, um Auskünfte über eine bestimmte Person zu erteilen.
Beschreibung
Man unterscheidet zwischen
- einfacher Melderegisterauskunft und
- erweiterter Melderegisterauskunft
Voraussetzung für das Beantragen einer Meldregisterauskunft ist, dass die Person, über die Sie Auskunft haben möchten, ganz klar durch Ihre Angaben im Melderegister identifizierbar ist.
Hierzu werden in der Regel mindestens 3 der folgenden Angaben benötigt.
- Familienname
- früherer Name
- Vorname
- Geburtsdatum und -ort
- Geschlecht oder
- letzte bekannte Anschrift
Die Erteilung der Auskunft ist nur zulässig, wenn Sie erklären, dass Sie die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden.
Sofern die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese in der Anfrage konkret anzugeben.
Für eine erweiterte Melderegisterauskunft müssen Sie ein berechtigtes oder rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Melderegisterauskufnt
- §44 ff Bundesmeldegesetz (BMG)
Gebühren
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO NRW)
Einfache Melderegisterauskunft
- ausgefülltes Antragsformular
Erweiterte Melderegisterauskunft
- ausgefülltes Antragsformular
- Nachweise, die ein berechtigtes oder rechtliches Interesse belegen
Die einfache Melderegisterauskunft beinhaltet folgende Daten
- Familienname
- Vornamen
- Doktorgrad
- derzeitige Anschrift
- Todesmitteilung (falls die Person verstorben ist)
Eine erweiterte Melderegisterauskunft enthält zusätzlich Daten wie:
- frühere Namen
- Geburtsdatum und -ort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
- Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht
- derzeitige Staatsangehörigkeiten
- frühere Anschriften
- Einzugs- und Auszugsdatum
- Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters
- Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners sowie
- Sterbedatum und -ort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat.
Einfache Melderegisterauskunft
Voraussetzung für das Beantragen einer Meldregisterauskunft ist, dass die Person, über die Sie Auskunft haben möchten ganz klar durch Ihre Angaben im Melderegister identifizierbar ist.
Hierzu werden in der Regel mindestens 3 der folgenden Angaben benötigt.
- Familienname
- früherer Name
- Vorname
- Geburtsdatum und -ort
- Geschlecht oder
- letzte bekannte Anschrift
Die Erteilung der Auskunft ist nur zulässig, wenn Sie erklären, dass Sie die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden.
Sofern die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese in der Anfrage konkret anzugeben.
Erweiterte Melderegisterauskunft
Für eine erweiterte Melderegisterauskunft müssen Sie zusätzlich ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
- Wenn Sie persönlich ins Bürgerbüro kommen, können Sie die Melderegisterauskunft in der Regel sofort mitnehmen.
- Wenn Sie unser Online-Formular nutzen, dauert es in der Regel 1-2 Wochen, bis Ihnen der Auszug zugeschickt wird.
Folgende Gebühren werden erhoben
- einfache Meldregisterauskunft = 11,00 €
- erweiterte Melderegisterauskunft = 15,00 €
- für Auskünfte die einen größeren Verwaltungsaufwand erfordern (z.B. Archivauskünfte) pro Betroffenen = 20,00 €
- für örtliche Ermittlungen pro Betroffenen = 35,00 €
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Bürgerbüro
-
- Lange Straße 52-56
- 32139 Spenge
- Postfach 1363
-
- Telefon:
05225 8768-222 - Fax:
05225 8768-55 - E-Mail:
meldeamt@spenge.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Frau Heidrun Warncke
Bürgerbüro und Standesamt- Telefon:
- 05225 8768-232
-
Frau Oxana Rempel
Bürgerbüro- Telefon:
- 05225 8768-235
-
Herr Kai Nico Grönemeier
Bürgerbüro- Telefon:
- 05225 8768-233