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Oberflächenwassergebühr (Regenwasser)

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Kurzbeschreibung

Die Gebühr für Oberflächenentwässerung wird auf Grundlage der tatsächlichen bebauten, überdachten oder regenundurchlässigen Fläche ermittelt.

Beschreibung

Die Gebühr beträgt seit dem 0,66 Euro pro Quadratmeter (m²) jährlich. Maßgeblich ist die zu Beginn des Rechnungsjahres angeschlossene Grundstücksfläche.

Gebührenpflichtig- bzw. abgabepflichtig sind:
  • der Grundstückseigentümer bzw. wenn ein Erbbaurecht bestellt ist, der Erbbauberechtigte oder
  • der Nießbraucher und derjenige, der ansonsten zur Nutzung des Grundstücks dinglich berechtigt ist.
Hinweis
  • Sollten Sie beispielsweise Regenwasser in ein Gewässer einleiten, ist die Erteilung einer Einleitungsgenehmigung (Antrag über die Kreisverwaltung Herford) erforderlich.
  • § 8 Abs. 7 Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Spenge vom 25.06.1980 in der Fassung der aktuellen Fassung
  • Der Gebührenpflichtige ist verpflichtet, Veränderungen in der Größe der maßgeblichen Grundstücksfläche unverzüglich mitzuteilen. Diese Veränderungen werden vom 1. Tage des der Veränderung folgenden Monats an berücksichtigt.
  • Im Fall eines Eigentumswechsels ist der neue Eigentümer vom Beginn des Monats an gebühren- bzw. abgabepflichtig, der dem Monat der Rechtsänderung folgt. Für sonstige Gebühren- oder Abgabepflichtige gilt dies entsprechend. Ein Eigentums- oder. Nutzungswechsel hat der bisherige Gebühren- oder Abgabenpflichtige der Stadt innerhalb eines Monats nach der Rechtsänderung schriftlich mitzuteilen.
  • Die Gebühren- und Abgabepflichtigen haben alle für die Errechnung der Gebühren und Abgaben erforderlichen Auskünfte zu erteilen, sowie Daten und Unterlagen zu überlassen und zu dulden, dass Beauftragte der Stadt das Grundstück betreten, um die Bemessungsgrundlagen festzustellen oder zu überprüfen.
  • Die Gebühr beträgt seit dem 0,66 Euro pro Quadratmeter (m²) jährlich.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen