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Abfallgebühren

Kurzbeschreibung

Für die Entsorgung Ihres Abfalls wird eine Gebühr erhoben. Diese richtet sich nach der Größe des Abfallbehälters und dem gewogenen Müll.

Beschreibung

Für die Abfallentsorgung fallen Gebühren für den Grundstückeigentümer an. Die Gebühr wird nur für Rest- und Biomüll erhoben. Papier- und Wertstoffmüll sind gebührenfrei.  Die Höhe der Gebühren ergibt sich aus der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Spenge.

Die Gebühren können Sie ebenfalls dem folgenden Dokument entnehmen. 

Alternativ zur Biotonne können Sie einen Antrag auf Eigenkompostierung stellen. Sollte Ihrem Antrag stattgegeben werden, kann die Biotonne abgemeldet werden.
Für weitere Informationen benutzen Sie gerne das Kontaktformular oder nehmen Sie direkt Kontakt mit der Kontaktperson auf.

  • Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Spenge
  • Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW)
  • Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
  • Landeskreislaufwirtschaftsgesetz NRW (LKrWG NRW)
  • Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Sperrmüll
  • Für die Entsorgung von Sperrmüll wird ebenfalls eine Gebühr erhoben. Wie hoch diese ausfällt, richtet sich nach dem jeweiligen Objekt. Genauere Informationen finden Sie unter "Verwandte Dienstleistungen" - "Spermüll-Abholung und Entsorgung".
Abfallbeartung
  • Wenn Sie weitere Fragen rund um das Thema Abfall haben, können Sie die Hilfe der Abfallberatung in Anspruch nehmen. Schauen sie hierzu unter "Verwandte Dienstleitungen" - "Abfallberatung".
  • Die Abfallgebühren werden gemäß der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Spenge erhoben.
  • Für Papier- und Wertstoffmüll werden keine Gebühren erhoben.