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Schülerbeförderung / Schülerfahrtkosten

Kurzbeschreibung

Hier erfahren Sie, wann ein Anspruch auf Übernahme der Schülerfahrkosten besteht und wie Sie diesen beantragen können.

Beschreibung

Über folgende Weg können Sie eine Übernahme der Schülerfahrkosten beantragen
  • Online über die Onlinedienstlestung "Übernahme der Schülerfahrtkosten beantragen"
Wann besteht ein Anspruch auf Übernahme der Kosten?

Anspruch auf Übernahme der Fahrtkosten besteht, wenn der Schulweg in der einfachen Entfernung für die Schülerin oder den Schüler eine festgelegte Strecke übersteigt.

  • in der Primarstufe (1. Klasse bis 4. Klasse) mindestens 2,0 Kilometer
  • in der Sekundarstufe 1 (5. Klasse bis 10. Klasse) mindestens 3,5 Kilometer
  • in der Sekundarstufe 2 (11 Klasse bis 12. bzw. 13 Klasse) mindestens 5,0 Kilometer

Maßgeblich hierfür ist der kürzeste Fußweg zwischen der Wohnung und der nächstgelegene Schule.

Hinweis
  • Aus der Schülerfahrtkostenverodnung ergeben sich weitere Voraussetzung, welche einen Anspruch auf Übernahme der Kosten ermöglichen. Da diese sehr umfangreich sind, können diese hier nicht komplett dargestellt werden.
    • Sollten Sie genauere Informationen wünschen, nehmen Sie gerne Kontakt über das Kontaktformular auf oder wenden Sie sich direkt an die Kontaktpersonen
  • § 97 Schulgesetz für das Land Nordrhein Westfalen (SchulG NRW)
  • Schülerfahrtkostenverordnung NRW (SCHfKVO NRW)
Generell
  • Für die Antragstellung werden keine zusätzlichen Dokumente benötigt. 
Ausnahme
  • Wenn Sie Ansprüche aus gesundheitlichen Gründen geltent machen wollten benötigen Sie ein ärztliches Attest. Einen Vordruck finden Sie auf der rechten Seite unter "Downloads"
  • Wenn Sie einen Anspruch aufgrund eines besonders gefährlichen / ungeeignete Schulweges geltent machen wollen, wird eine schriftliche Stellungnahme benötigt.
    Diese kann Formfrei vorgelegt werden.
  • Nachdem Sie Ihren Antrag auf Übernahme der Schülerfahrtkosten gestellt haben wird dieser von uns geprüft. Anschließend erhalten Sie einen zustimmenden oder ablehnenden Bescheid.
  • Die Antrag auf Übernahme der Schülerfahrtkosten ist kostenlos.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen