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SEPA-Lastschriftmandat
Kurzbeschreibung
Die Stadt Spenge ermöglicht bei wiederkehrenden Zahlungsverpflichtungen (Beispiele: Grundbesitzabgaben, Hundesteuer) ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen.
Auf diese Weise müssen Sie selbst keinen Dauerauftrag einrichten und gehen sicher, dass der passende Betrag immer pünktlich abgebucht wird.
Beschreibung
Über folgende Wege können Sie ein SEPA-Lastschriftmandart erteilen:
- online über die Onlinedienstleistung "SEPA-Lastschriftmandat erteilen, ändern oder löschen",
- schriftlich per Post oder E-Mail - einen entprechenden Vordruck finden Sie unter "Downloads" oder
- persönlich.
Hinweise
- Wenn Sie ein bestehendes SEPA-Lastschriftmandat ändern oder löschen möchten, nutzen Sie gerne ebenfalls unsere Onlinedienstleistung.
- Alternativ stehen Ihnen natürlich auch die anderen Möglichkeiten zur Verfügung. Für das ändern oder löschen Ihres SEPA-Mandats ist kein Vordruck nötig. Schreiben Sie uns gerne einen Brief oder eine E-Mail mit folgenden Inhalten:
- Ändern eines SEPA-Lastschriftmandats
- Vor- und Nachname
- Mandatsreferenz
- Neue Bankverbindung
- ggf. neuer Kontoinhaber
- Löschen eines SEPA-Lastschriftmandats
- Vor- und Nachname
- Mandatsreferenz
- Ändern eines SEPA-Lastschriftmandats
Wichtig
- Die Stadt Spenge zieht alle fälligen Beträge zu der benannten Mandatsreferenz / zum Verfahrensgegenstand ein, nicht nur die neu auftretenden.
Bitte tätigen Sie keine Überweisung älterer Forderungen.
Ablauf
- Sie erteilen das SEPA-Lastschriftmandat auf einer der oben genannten Wege.
- Nun darf die Stadt Spenge fällige Forderungen zu der benannten Mandatsreferenz / Verfahrensgegenstand von dem benannten Konto abbuchen.
- Nun werden die fälligen Beträge immer pünktlich abgebucht. Ein Überweisung / Dauerauftrag ihrerseits ist nicht mehr notwendig.
Wichtig
- Die Stadt Spenge zieht alle fälligen Beträge zu der benannten Mandatsreferenz / Verfahrensgegenstand ein, nicht nur die neu auftretenden.
Bitte tätigen Sie keine Überweisung älterer Forderungen.
- Das Erteilen eines SEPA-Lastschriftmandats ist kostenfrei
Onlinedienstleistung
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- Finanzwesen
-
- Lange Straße 52-56
- 32139 Spenge
- Postfach 1363
-
- E-Mail:
fachbereich3a1@spenge.de
- E-Mail:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Frau Christina Kerksiek
Grundbesitzabgaben, Grundsteuer, Hundesteuer, Vergnügungssteuer- Telefon:
- 05225 8768-311