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Hundehaltung / Anmelden eines "großen Hundes"

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Kurzbeschreibung

Die Haltung eines Hundes, der mindestens 40 cm groß ist oder ein Gewicht von mindestens 20 kg hat (großer Hund), muss beim Ordnungsamt angemeldet werden.

Beschreibung

Die Haltung eines "großen Hundes" muss dem Ordnungsamt lediglich angezeigt werden. Eine Erlaubnis ist in der Regel nicht erforderlich.


Eine Erlaubnis wird lediglich bei "Gefährlichen Hunden" und "Hunde bestimmter Rassen" erforderlich. Zusätzlich ist immer ein steuerliche Anmeldung notwendig. Schauen Sie hierzu unter "Verwandte Dienstleistungen".

Als "Gefährliche Hunde" gelten Hunde der Rassen

  • Pittbull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Bullterrier

Des Weiteren werden deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden als "Gefährliche Hunde" eingestuft. Mehr Information finden Sie unter verwandte Dienstleistungen "Hundehaltung / Gefährliche Hunde".

Als "Hunde bestimmter Rassen" gelten 

  • Alano
  • American Bulldog
  • Bullmastiff, Mastiff
  • Mastino Espanol
  • Mastino Napoletano
  • Fila Brasileiro
  • Dogo Argentino
  • Rottweiler
  • Tosa Inu

Des Weiteren werden deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden als "Hunde bestimmter Rassen" eingestuft. Mehr Informationen finden Sie unter verwandte Dienstleistungen "Hundehaltung / Hunde bestimmter Rassen".

Generell
  • Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW)
Gefährliche Hunde
  • § 3 LHundG NRW
Hunde bestimmter Rassen
  • § 10 LHundG NRW
Gebühren
  •  Tarifstelle 18a.1.10 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO)
Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen
  • Kopie der Tierhalterpflichtversicherung (Mindestdeckungssumme: 500.000 Euro/Personenschäden, 250.000 Euro/sonstige Schäden).
  • Nachweis über Kennzeichnung des Hundes mit einem Mikrochip.
  • Sachkundenachweis
    • es wird nachgewiesen, dass die Halterin bzw. der Halter über die Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, einen Hund so zu halten und zu führen, dass von diesem keine Gefahr für Leben und Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht.
    • Mehr Informationen unter "Weitere Informationen"
  • Wichtig!
    • für die Haltung eines "gefährlichen Hundes" oder eines "Hundes bestimmter Rasse" gelten andere Bestimmungen bezüglich des Sachkundenachweises. Mehr Information finden Sie unter verwandte Dienstleistungen "Hundehaltung / Gefährliche Hunde" und "Hundehaltung / Hunde bestimmter Rassen".
Sachkundenachweis
Der erforderliche Nachweis wird erbracht durch:
  • die Bescheinigung eines autorisierten Tierarztes bzw. einer autorisierten Tierärztin,
  • eine Kopie einer Berufserlaubnis nach § 11 der Bundes-Tierärzteverordnung,
  • eine Kopie eines Jagdscheins,
  • eine Kopie der Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz zur Zucht oder Haltung von Hunden oder
  • den Nachweis über eine Ausbildung zum Polizeihundeführer bzw. Polizeihundeführerin
Folgende Gebühren werden erhoben
  • Für die Anmeldung eines großen Hundes wird eine Gebühr von 25,00 € erhoben.
  • Für die Erteilung einer Haltungserlaubnis fallen weitere Kosten an.