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Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch XII

mit Online-Service

Kurzbeschreibung

Die Hilfe zum Lebensunterhalt ist eine bedarfsorientierte soziale Leistung zur Sicherstellung des Existenzminimums für bestimmte Personengruppen.

Beschreibung

Sie haben folgende Möglichkeiten, einen Antrag zu stellen:
  • Online: Über die Sozialplattform. Weitere Informationen finden Sie unter "Onlinedienstleistung".
  • Persönlich: Während der regulären Öffnungszeiten im Rathaus.
Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) haben im Bedarfsfall folgende Personen:
  • Personen, die eine befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehen,
  • Personen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten können
Hinweise
  • Auf der Sozialplattform finden Sie weitere nützliche Informationen zum Thema "Hilfe zum Lebensunterhalt" sowie zu verwandten Anliegen. Einen entsprechenden Link finden Sie unter "Weiterführende Informationen".
  • Sozialgesetzbuch, 3. Kapitel Zwölftes Buch (SGB XII)
  • Welche Nachweise und Unterlagen für die Prüfung und die Berechnung Ihres Leistungsanspruchs benötigt werden, teilt Ihnen Ihre zuständige Sachbearbeiterin oder Ihr zuständiger Sachbearbeiter im Rahmen des Antragsgesprächs mit.
  • Alternativ werden die Unterlagen bei der Antragstellung über die Sozialplattform abgefragt.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen