BIS: Suche und Detail

Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch XII

Kurzbeschreibung

Die Hilfe zum Lebensunterhalt ist eine bedarfsorientierte soziale Leistung zur Sicherstellung des Existenzminimums für bestimmte Personengruppen.

Beschreibung

Sie haben folgende Möglichkeiten, einen Antrag zu stellen:
  • Online: Über die Sozialplattform. Weitere Informationen finden Sie unter "Onlinedienstleistung".
  • Persönlich: Während der regulären Öffnungszeiten im Rathaus.
Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) haben im Bedarfsfall folgende Personen:
  • Personen, die eine befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehen,
  • Personen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten können
Hinweise
  • Auf der Sozialplattform finden Sie weitere nützliche Informationen zum Thema "Hilfe zum Lebensunterhalt" sowie zu verwandten Anliegen. Einen entsprechenden Link finden Sie unter "Weiterführende Informationen".
  • Sozialgesetzbuch, 3. Kapitel Zwölftes Buch (SGB XII)
  • Welche Nachweise und Unterlagen für die Prüfung und die Berechnung Ihres Leistungsanspruchs benötigt werden, teilt Ihnen Ihre zuständige Sachbearbeiterin oder Ihr zuständiger Sachbearbeiter im Rahmen des Antragsgesprächs mit.
  • Alternativ werden die Unterlagen bei der Antragstellung über die Sozialplattform abgefragt.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen