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Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch XII
Kurzbeschreibung
Die Hilfe zum Lebensunterhalt ist eine bedarfsorientierte soziale Leistung zur Sicherstellung des Existenzminimums für bestimmte Personengruppen.
Beschreibung
Sie haben folgende Möglichkeiten, einen Antrag zu stellen:
- Online: Über die Sozialplattform. Weitere Informationen finden Sie unter "Onlinedienstleistung".
- Persönlich: Während der regulären Öffnungszeiten im Rathaus.
Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) haben im Bedarfsfall folgende Personen:
- Personen, die eine befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehen,
- Personen, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld II endet, weil sie sich voraussichtlich länger als 6 Monate in einer stationären Einrichtung aufhalten,
- Ausländer, die nach § 2 Absatz 1 Asylbewerber Leistungsgesetz (AsylbLG) einen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt haben,
- Ausländer, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 3 Aufenthaltsgesetz erteilt wurde; dies sind beispielsweise Ausländer, bei denen ein Abschiebehindernis festgestellt wurde, weil ihnen im Herkunftsstaat Folter droht oder aus anderen Gründen eine erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit besteht oder
- Personen, deren Antrag auf Grundsicherung abgelehnt wird, weil die Sozialhilfebedürftigkeit in den letzten zehn Jahren vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde.
Hinweise
- Auf der Sozialplattform finden Sie weitere nützliche Informationen zum Thema "Hilfe zum Lebensunterhalt" sowie zu verwandten Anliegen. Einen entsprechenden Link finden Sie unter "Weiterführende Informationen".
- Sozialgesetzbuch, 3. Kapitel Zwölftes Buch (SGB XII)
- Welche Nachweise und Unterlagen für die Prüfung und die Berechnung Ihres Leistungsanspruchs benötigt werden, teilt Ihnen Ihre zuständige Sachbearbeiterin oder Ihr zuständiger Sachbearbeiter im Rahmen des Antragsgesprächs mit.
- Alternativ werden die Unterlagen bei der Antragstellung über die Sozialplattform abgefragt.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Soziales, Familie, Senioren
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- Lange Straße 52-56
- 32139 Spenge
- Postfach 1363
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- E-Mail:
soziales@spenge.de
- E-Mail:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Alina Schreiber
Grundsicherung im Alter (A-G), Soziale Hilfen (A-G), Wohngeld (A-K)- Telefon:
- 05225 8768-132
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Frau Melissa Abrams
Asylbewerberleistungen (G-J), Grundsicherung im Alter (H-R), Soziale Hilfen (H-R), Wohngeld (L-Z)- Telefon:
- 05225 8768-134
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Frau Chantal Knoppik
Abteilungsleitung - Grundsicherung im Alter (S-Z), Soziale Hilfen (S-Z), Asylbewerberleistungen (K-Z)- Telefon:
- 05225 8768-133