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Personenbeförderungsschein beantragen

Kurzbeschreibung

Sie möchten ein Taxi, Mietwagen oder einen Krankenkraftwagen fahren und Fahrgäste befördern?
Dann benötigen Sie eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.

Beschreibung

Zuständig für die Ausstellung des Personenbeförderungsschein ist das Straßenverkehrsamt in Kirchlengern, allerdings werden Anträge auch im Spenger Bürgerbüro entgegengenommen und weitergeleitet.

Eine Onlinebeantragung ist aus rechtlichem Gründen leider nicht möglich. Vereinbaren Sie gerne einen Termin im Bürgerbüro über "Online-Terminvergabe". Alternativ kommen Sie zu unseren Öffnungszeiten ins Rathaus (eventuelle Wartezeit einplanen).

Sie können sich auch direkt an das Straßenverkehrsamt in Kirchlengern wenden.
Auch hier benötigen Sie einen Termin

  • Straßenverkehrsgesetz (StVG)
  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit
  • Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles Passbild ohne Kopfbedeckung (biometrisch 35 Millimeter x 45 Millimeter)
  • EU-Kartenführerschein
  • augenärztliches Gutachten
  • Nachweis zur körperlichen Eignung sowie über die Erfüllung der besonderen Anforderung
  • Führungszeugnis (Siehe Verwandte Dienstleistungen, Belegart „O“)
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe (im Fall der Fahrgastbeförderung für Krankenkraftwagen)
  • Maximal drei Punkte im Fahrerlaubnisregister des Kraftfahrt-Bundesamtes
Für Krankenkraftwagen
  • Sie sind mindestens 19 Jahre alt
  • Sie haben die Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens zwei Jahren oder zwei Jahre innerhlab der letzen fünf Jahre
  • Maximal drei Punkte im Fahrerlaubnisregister des Kraftfahrt-Bundesamtes
Für alle anderen
  • Sie sind mindestens 21 Jahre alt
  • Sie haben die Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens zwei Jahren oder zwei Jahre innerhlab der letzen fünf Jahre
  • Maximal drei Punkte im Fahrerlaubnisregister des Kraftfahrt-Bundesamtes
Folgende Gebühren werden erhoben
  • Bei Ersterleilung beträgt die Gebühr 43,90 Euro
  • Bei Verlängerung beträgt die Gebühr 38,00 Euro

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen